Kanzlei des Jahres für Insolvenz und Restrukturierung
München
Hendrik Wolfer

Hendrik Wolfer

+49(0)89 179 59 59 0
+49(0)89 179 59 59 29
Prannerstraße 6
80333 München

h.wolfer(at)grub-brugger.de

VCARD: Hendrik Wolfer

Fachgebiete:

  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenskauf/M&A
  • Unternehmenskauf in Sondersituationen (Distressed M&A)
  • Handelsrecht
  • Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
  • Prozessführung
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Insolvenzrecht
  • Präventiver Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

Erfahrung:

Hendrik Wolfer ist Rechtsanwalt und Partner bei GRUB BRUGGER am Standort München.

Er hat einen gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt und ist zudem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Insbesondere aufgrund der besonderen Kompetenz an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht berät Hendrik Wolfer seit vielen Jahren vorwiegend Unternehmen und Unternehmer in Krisensituationen sowie bei übertragenden Sanierungen aus der Insolvenz. 

Weiterhin ist Hendrik Wolfer Ansprechpartner für Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände in allen Belangen des corporate housekeeping. Regelmäßig betreut er gerichtlich und außergerichtlich intensive Gesellschafterstreitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Organen der Gesellschaften, z. B. des Aufsichtsrats gegenüber den kontrollierten Organen. Die vertragliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen innerhalb der Organe und der Organe zueinander gehören ebenfalls zu seinem regelmäßigen Tätigkeitsfeld.

Im deutschen Teil des Branchenmagazins The Legal 500 wird Hendrik Wolfer seit Jahren empfohlen und wurde in der Ausgabe 2015/2016 als "harter aber stets fairer Verhandlungspartner" und "sehr erfahren in der Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern" genannt. Das Handelsblatt und der Verlag Best Lawyers zählen Hendrik Wolfer seit 2022 zu den besten Anwälten Deutschlands für Restrukturierung und Sanierung.

Schließlich kommentiert Hendrik Wolfer im BeckOK-InsO die §§ 11 bis 19 InsO zur Insolvenzreife und zur Insolvenzantragstellung, veröffentlicht Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften und ist Referent auf Fachveranstaltungen, z. B. der ZInsO-Praktikertagung.

Werdegang:

  • 2014: Partner bei GRUB BRUGGER
  • 2011: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 2010: Beginn der Tätigkeit bei GRUB BRUGGER
  • 2006: Rechtsanwalt bei Nachmann Rechtsanwälte, München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz

Veröffentlichungen:

  • Laufende Kommentierung der §§ 11 bis 19 InsO zur Insolvenzantragspflicht und Antragstellung im Beck'schen Online-Kommentar zur Insolvenzordnung
  • Geschäftsführerschädliche Beihilfe zum Bankrott, NZG 2020, 379 (mit RA Dr. Weitzell)
  • Das Spannungsfeld zwischen Straf- und Insolvenzverfahren nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NZI 2018, 734 (mit RA Dr. Weitzell)
  • Verhinderung von Missbrauch der GmbH-Gesellschafterliste im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten, Wolfer/Adams, GWR 2014, 339
  • Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung - Unterbilanzhaftung, Handelndenhaftung und Auswirkungen in der Insolvenz, Wolfer/ Tögel, GWR 2012, 215
  • Auskunftsansprüche des mittelbar beteiligten Anlegers an einer Publikums-KG auf Daten seiner Mitgesellschafter und Zulässigkeit Kommunikation regelnder Vertragsklauseln, NZG 2011, 854
  •  Anspruch auf Daten von Mitgesellschaftern in Personengesellschaften? - Ein Überblick über die Rechtsprechung nach BGH, Az. II ZR 187/09, GWR 2011, 77
  • Verschiedene Urteilsbesprechungen in der GWR - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht; z. B.:
    • BGH: Kein Bargeschäftsprivileg zugunsten des Geschäftsführers bei seiner Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife - Urteil vom 04.07.2017 – II ZR 319/15, GWR 2017, 388
    • BGH: Umfassende Sperrwirkung und Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Verhältnis zu Gesellschaftsgläubigern nach § 93 InsO - Urteil vom 17.12.2015 – IX ZR 143/13, GWR 2016, 126
    • OLG Hamm: Rechtsstellung des Vermieters in der Insolvenz der Tochtergesellschaft - Urteil vom 21.11.2013 - 18 U 145/12, GWR 2014, 68
    • BGH: Steuerberater einer GmbH muss Geschäftsführer nicht von sich aus auf insolvenzrechtliche Pflichten hinweisen - BGH, Urteil vom 07.03.2013 - Az. IX ZR 64/12, GWR 2013, 203
    • BGH: Vollständige Abwicklung der Publikumsgesellschaft durch Liquidatoren, Urteil vom 15.11.2011 - II ZR 266/09, GWR 2012, 151
    • BGH: Gesamtvertretungsbefugnis aller Gesellschafter nach Auflösung der Publikums-GbR, Urteil vom 05.07.2011 - II ZR 199/10 u. a., GWR 2011, 445
    • BGH: Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Behörden desselben Rechtsträgers im Rahmen einer Insolvenzanfechtung, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 155/08, GWR 2011, 392
    • OLG München: Künftiger Gesellschafter haftet nicht für Existenzvernichtungseingriff eines Dritten vor Geschäftsanteilsübertragung, Urteil vom 20.05.2009- 7 U 3724/08, GWR 2009, 422

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