AUSWIRKUNGEN DER CORONA KRISE AUF MIET- UND PACHTVERHÄLTNISSE – WER TRÄGT DIE FOLGEN BEHÖRDLICHER SCHLIESSUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN INSBESONDERE VON GASTRONOMIE, HOTEL- UND EINZELHANDELSBETRIEBEN?
Die Corona Krise hat innerhalb kürzester Zeit zu schwerwiegenden Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens geführt und die schon jetzt verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen sind in ihrem Ausmaß kaum abzuschätzen. Vor ganz besondere Herausforderungen stellt die Corona Krise Mieter und Vermieter von Gastronomie-, Hotel- und Einzelhandelsbetrieben, die sich mit behördlichen Schließungs- oder Beschränkungsanordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes konfrontiert sehen und um ihre Existenz bangen. Zuletzt wurden die Maßnahmen durch die ab dem 21.03.2020 geltende Verordnung der Landesregierung Baden Württembergs (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200320_Verordnung_zur_Aenderung_der_CoronaVO_1.pdf) nochmals deutlich verschärft und ausgeweitet: