INSOLVENZARBEITSRECHT
Die Ausgangssituation: Die Sicherung bestmöglicher Zukunftschancen.
Insolvenzsituationen berühren immer die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, so stellen sich neben Fragen des individuellen auch solche des kollektiven Arbeitsrechts. Die Anforderungen an die Kompetenz unserer erfahrenen Spezialisten sind dabei so vielgestaltig wie die Beschäftigungsspezifika der Unternehmensbeschäftigten. Entsprechend unseres Selbstverständnisses als aktive Sanierer setzen wir unsere gesamte Kompetenz, Erfahrung und Leidenschaft dafür ein, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu wahren. Nach unserer Erfahrung profitieren von einer möglichen Unternehmensfortführung alle Verfahrensbeteiligten am meisten.
Die Besonderheiten des Insolvenzarbeitsrechts
- Sehr hohe Anforderungen an die kommunikative Kompetenz aller Beteiligten
- Hohe Komplexität in Konzernstrukturen mit Betrieben an zahlreichen Standorten durch eine Vielzahl von Interessenvertretern