COMPLIANCE UND UNTERNEHMENSHAFTUNGSRECHT
Die Ausgangssituation: Ein komplexer rechtlicher Rahmen für die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.
Die Regeln für Unternehmen und deren Organe bei der Teilhabe am Wirtschaftsverkehr sind genauso zahlreich wie komplex. Verstärkt wird dies zudem durch Bestreben auf europäischer Ebene einheitliche Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsverkehr zu schaffen. Verstößt ein Unternehmen gegen derartige Regeln führt dies häufig neben empfindlichen Bußgeldern auch zu weiteren wirtschaftlichen Schäden. Oft auch zu solchen, die einen Verlust im öffentlichen Ansehen nach sich ziehen können. Daneben gilt es, immer auch mit strafrechtlichen Ermittlungen sowohl gegen das Unternehmen selbst, als auch gegen die handelnden Organe zu rechnen.
Wir unterstützen Sie sowohl präventivbei Aufbau oder Optimierung von Compliance-Strukturenals auch im Rahmen akuter Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
Durch Einbinden unserer Experten aus dem Kernkompetenzbereich des Wirtschaftsstrafrechts entwickeln wir interdisziplinär Strategien für Ihre Verteidigung in allen in Betracht kommenden Teilaspekten.
Darüber hinaus unterstützen wir sie auch bei der professionellen Kommunikation mit allen Beteiligten.
Wir haben unser Können bereits in einigen der viel beachteten Verfahren der deutschen Wirtschaftsrechts-geschichte unter Beweis gestellt.
Die Besonderheiten von Compliance und Unternehmenshaftungsrecht
- Komplexe und zahlreiche rechtliche Anforderungen
- Oft Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen Unternehmer und Gesellschafter