SCHUTZSCHIRMVERFAHREN
Die Ausgangssituation: Größere Autonomie der Unternehmensleitung und schnellere Durchführung.
Das vor einigen Jahren eingeführte Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ist als gerichtliche Sanierungsmaßnahme ein weiteres Instrument des modernen Insolvenzrechts. Es bildet eine sanierungsorientierte Modifizierung des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel, in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erstellen.
Dabei dienen strenge Verfahrensvoraussetzungen als Ausgleich für die größere Autonomie des schuldnerischen Unternehmens. Insbesondere ist rechtzeitiges und gut vorbereitetes Handeln Voraussetzung, für das darüber hinaus umfangreiche Dokumentationspflichten gelten. Unsere Insolvenzrechtsspezialisten verfügen über umfassende Sachkenntnis und Erfahrung.
Wie in allen Fällen der Insolvenzverwaltung legen wir unseren Fokus ganz auf die Sanierung mit Fortführungsperspektive. Mit großen professionellem und persönlichem Engagement setzen wir alles daran, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen.
Die Besonderheiten des Schutzschirmverfahrens
- Ermöglicht die Erstellung eines Insolvenzplans innerhalb eines kurzen Zeitraums (maximal drei Monate) unter Begleitung eines Sachwalters
- Das Unternehmen kann dem Gericht selbst einen Sachwalter vorschlagen
- Die Sanierung erfolgt im Wege der Eigenverwaltung
- Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit sind keine Hinderungsgründe
- Höherer Aufwand prädestiniert vor allem mittlere und größere Unternehmen für dieses Verfahren