REGELINSOLVENZVERWALTUNG
Die Ausgangssituation: Auch gerichtliche Sanierungsmaßnahmen bieten gute Erfolgschancen.
Außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich sehr begrüßenswert. Dennoch gibt es Situationen, die diese nicht zulassen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Gesellschafter nicht einig sind, wesentliche Vertragsverhältnisse die Sanierung blockieren oder ein Gläubiger zum Akkordstörer und Blockierer wird. Dann kann jedoch ein gut vorbereitetes und geordnetes Insolvenzverfahren ebenfalls gute Perspektiven für das Ziel einer Unternehmensfortführung bieten. Wie in allen Insolvenzsituation gilt: je schneller das richtige Handeln, desto besser die Aussichten.
Unser Fokus liegt dabei, wo immer möglich, auf der Werterhaltung des Unternehmens und auf der Mehrung der Insolvenzmasse. In dieser schwierigen Unternehmensphase ist es uns besonders wichtig, dass Sie uns nicht als Verwalter im technischen Sinne wahrnehmen.
Wir verstehen uns vielmehr als Gestalter. Diese Rolle füllen wir mit fachlicher Expertise, pragmatischer Herangehensweise und persönlichem Engagement, um Ihren individuellen Lösungsweg zu begleiten.
Die Besonderheiten der Regelinsolvenzverwaltung
- Der seitens des Gerichts bestellte Insolvenzverwalter übernimmt die Verantwortung für das Unternehmen.
- Sachverstand und Erfahrung des Insolvenzverwalters und seines Teams sind die entscheidenden Faktoren für die Zukunftsaussichten des insolventen Unternehmens und seiner Mitarbeiter einerseits – und der Ausgleichsinteressen der Gläubiger andererseits.
- Erleichterte Beendigung wirtschaftlich ungünstiger Verträge, beispielsweise durch Sonderkündigungsrechte für lang laufende Verträge (z. B. Miete, Leasing) oder geringeres Sozialplanvolumen.