SACHWALTER
Die Ausgangssituation: Eigenverwaltungsverfahren benötigen einen unabhängigen Berater und Wächter.
Im Blickpunkt der jüngeren Modernisierung des Insolvenzrechts steht die Erleichterung von Unternehmenssanierungen. In der Praxis gewinnt die Eigenverwaltung mit spezieller Ausprägung im Schutzschirmverfahren als Sanierungsinstrument zunehmend an Bedeutung. In derartigen Fällen bestellt das Gericht anstelle eines Insolvenzverwalters einen sogenannten Sachwalter, der die Geschäftsführung begleitet und überwacht. Der Sachwalter erstellt dazu auch den Insolvenzplan, wenn möglich, oder gestaltet diesen mit. Diese Sachwalterrolle haben unsere Experten schon oft erfolgreich ausgefüllt.
Unserem Selbstverständnis als aktive Sanierer entsprechend legen wir den Fokus auf die Unternehmensfortführung unter besonderer Berücksichtigung der Gläubiger- und Arbeitnehmerinteressen.
Die Besonderheiten der Sachwaltung
- Spezielle Ausprägung der Rolle des Insolvenzverwalters in der Eigenverwaltung
- Sachwalter handelt als unabhängige Person und sorgt für konstruktives und geordnetes Miteinander aller Beteiligten