Arbeitsrecht
Die Ausgangssituation: Die bestmögliche Gestaltung von Veränderungen in Unternehmen.
Personalmaßnahmen haben immer Auswirkungen auf Arbeitnehmer, sei es im Zuge von außergerichtlichen Sanierungen und Restrukturierungen, im Zuge eines förmlichen Insolvenzverfahrens oder bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen.
Dabei ist Bandbreite der rechtlichen Implikationen sehr groß: In einem förmlichen Insolvenzverfahren gibt es im Gegensatz zur außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung besondere Verfahrenserleichterungen und die Gläubigerbefriedigung steht an erster Stelle. Unabhängig davon kommt einer professionellen und transparenten Kommunikation als vertrauensbildendes Element stets große Bedeutung zu.
Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig neben Unternehmen und Insolvenzverwaltern beziehungsweise Eigenverwaltern auch Geschäftsführer, Vorstände und weitere Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. In diesem Kontext übernehmen wir gerne sämtliche anfallenden Verhandlungen.
Die Besonderheiten des Arbeitsrechts
- Hohe Anforderungen an die Kommunikationskompetenz der Beteiligten
- Große Komplexität in Konzernen mit Betrieben an vielen Standorten