EIGENVERWALTUNG
Die Ausgangssituation: Stärkere Stellung des Managements im Insolvenzverfahren.
Die Eigenverwaltung ist eine gerichtliche Sanierungsmaßnahme. Dieses auf das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zurückgehende Verfahren bildet ein wichtiges Instrument im Kanon des modernen Insolvenzrechts.
Als Alternative zu einem Regelinsolvenzverfahren kann ein Unternehmen oder ein Gläubigerausschuss bei Gericht die Eigenverwaltung beantragen.
Schnelles und geordnetes Handeln ist auch hier Erfolgskriterium: frühzeitige Antragsstellung und fundierte Begründung eröffnen die Möglichkeit des gesetzlichen Schutzes vor Vollstreckungen in das Unternehmensvermögen.
Gegebenenfalls übernehmen wir darüber hinaus auch als zusätzlicher Sanierungsgeschäftsführer oder Chief Restructuring Officer (CRO) Verantwortung. Selbstverständlich liegt auch in Fällen der Eigenverwaltung unser Fokus ganz auf der Sanierung mit Fortführungsperspektive. Mit großen professionellem und persönlichem Engagement setzen wir alles daran Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen.
Die Besonderheiten der Eigenverwaltung
- Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren führt die Geschäftsführung das Unternehmen selbst fort
- Das Gericht bestellt zur Unterstützung und Überwachung einen sogenannten Sachwalter – eine Rolle, in der wir ebenfalls über ausgeprägte Praxiserfahrung verfügen.
- Unterstützung des Managements durch insolvenzverwaltungserfahrene Experten ist beste Erfolgsvoraussetzung.
- Das (vorläufige) Eigenverwaltungsverfahren beginnt bereits mit einer sorgfältigen Vorbereitung des Insolvenzantrags und des Verfahrens.
- Die Vorschriften der Insolvenzordnung sind auch in der Eigenverwaltung verbindlich, da diese eine besondere Ausprägung des Regelinsolvenzverfahrens ist.
- Für einen nachhaltigen Sanierungserfolg ist oft eine über die Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens hinaus gehende Betreuung sinnvoll.