Kanzlei des Jahres für Insolvenz und Restrukturierung
Insolvenzarbeitsrecht

EIGENVERWALTUNG

Die Ausgangssituation: Stärkere Stellung des Managements im Insolvenzverfahren.
Die Eigenverwaltung ist eine gerichtliche Sanierungsmaßnahme. Dieses auf das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zurückgehende Verfahren bildet ein wichtiges Instrument im Kanon des modernen Insolvenzrechts.
Als Alternative zu einem Regelinsolvenzverfahren kann ein Unternehmen oder ein Gläubigerausschuss bei Gericht die Eigenverwaltung beantragen.

Schnelles und geordnetes Handeln ist auch hier Erfolgskriterium: frühzeitige Antragsstellung und fundierte Begründung eröffnen die Möglichkeit des gesetzlichen Schutzes vor Vollstreckungen in das Unternehmensvermögen.
Gegebenenfalls übernehmen wir darüber hinaus auch als zusätzlicher Sanierungsgeschäftsführer oder Chief Restructuring Officer (CRO) Verantwortung. Selbstverständlich liegt auch in Fällen der Eigenverwaltung unser Fokus ganz auf der Sanierung mit Fortführungsperspektive. Mit großen professionellem und persönlichem Engagement setzen wir alles daran Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen.

Die Besonderheiten der Eigenverwaltung

  • Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren führt die Geschäftsführung das Unternehmen selbst fort
  • Das Gericht bestellt zur Unterstützung und Überwachung einen sogenannten Sachwalter – eine Rolle, in der wir ebenfalls über ausgeprägte Praxiserfahrung verfügen.
  • Unterstützung des Managements durch insolvenzverwaltungserfahrene Experten ist beste Erfolgsvoraussetzung.
  • Das (vorläufige) Eigenverwaltungsverfahren beginnt bereits mit einer sorgfältigen Vorbereitung des Insolvenzantrags und des Verfahrens.
  • Die Vorschriften der Insolvenzordnung sind auch in der Eigenverwaltung verbindlich, da diese eine besondere Ausprägung des Regelinsolvenzverfahrens ist.
  • Für einen nachhaltigen Sanierungserfolg ist oft eine über die Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens hinaus gehende Betreuung sinnvoll.

Unsere Leistungen:

Die wichtigsten Services für Sie auf einen Blick:

  • Analyse der Krisenursachen und Identifizierung der zu ergreifenden (leistungs- und finanzwirtschaftlichen) Sanierungsmaßnahmen.
  • Bestimmung des idealen Zeitpunkts für die Beantragung des Insolvenzverfahrens.
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts inklusive kurz- und mittelfristiger Liquiditäts-, Ertrags- und Personalplanung.
  • Prüfung der Sicherheiten der Banken, Lieferanten und sonstigen Dritten sowie Sicherstellung deren Beachtung im Verfahren.
  • Vorbereitung und Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung.
  • Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzplans und / oder M&A-Prozesses.
  • Vorbereitung und Durchführung der Kommunikation nach innen und nach außen.
  • Identifizierung von Haftungsrisiken des Managements.
  • Aufstellung eines Zeitplans und des Teams.

Ihr Mehrwert auf einen Blick:

  • Die Geschäftsführung ihres Unternehmens bleibt weitgehend verfügungsbefugt.
  • Zunächst keine Veröffentlichung durch das Gericht.
  • Positivere Außenwirkung als im Regelinsolvenzverfahrens, da die Geschäftspartner sich ihren vertrauten Ansprechpartnern in der Geschäftsführung gegenübersehen.
  • Volle Kapazitäten für Tagesgeschäft durch eine klare Aufgabenverteilung zwischen operativen und insolvenzrechtlichen Tätigkeiten.
  • Beratung und wo tunlich Unterstützung als Sachwalter oder (zusätzlicher) Sanierungsgeschäftsführer durch uns als eine der bundesweit führenden Insolvenzrechtskanzleien.
  • Geringere Kosten als in einem Regelinsolvenzverfahren.
  • Stärkung des Vertrauens der Gläubiger, Arbeitnehmer und Öffentlichkeit in das Unternehmen durch transparente und verbindliche und professionelle Kommunikation.
  • Wahrung der Transparenz und Planbarkeit des Verfahrens für alle Beteiligten durch unsere Unabhängigkeit als Sachwalter.

DAS SCHUTZSCHRIMVERFAHREN BIETET BEI NOCH VORHANDENER LIQUIDITÄT ZAHLREICHE VORTEILE -
VOR ALLEM ENTSCHEIDENDE VERFAHRENSVEREINFACHUNGEN UND - VERKÜRZUNGEN.

Je nach Sachlage kann auch ein an weitere gesetzliche Voraussetzungen geknüpftes Schutzschirmverfahren in Betracht kommen. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie hier.

Ausgewählte Referenzen

Wir unterstützen als CRO in verantwortlicher Position die Geschäftsführung und erarbeiten so das Sanierungskonzept.

  • Hoeckle-Gruppe zu Eigenverwaltung (Sanierungsgeschäftsführung)
  • AWG Allgemeine Warenvertriebs - GmbH
  • Weber Automotive GmbH
  • IT-Informatik GmbH
  • Bosch-Druck GmbH
  • Ammatec GmbH
  • Sternenbäck GmbH

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