GESELLSCHAFTSRECHT
Die Ausgangssituation: Die richtigen Strukturen schaffen und Risiken minimieren.
In Krisensituationen ist es für Unternehmen besonders wichtig, die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse im Auge zu behalten, beispielsweise um einen Durchgriff auf die Gesellschafter zu vermeiden oder deren Haftungsrisiken zu minimieren. Aber auch darüber hinaus ist das Gesellschaftsrecht ein bedeutsames Gestaltungsinstrument. So hat die Organisationsform eines Unternehmens neben Auswirkungen auf den Haftungsumfang auch Konsequenzen für die Steuerlast. Als betriebswirtschaftliche Handlungsoption sind gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten integraler Bestandteil unserer langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter, CROs und Berater. Zu unseren Mandanten gehören verschiedenste Gesellschaften: familiengeführte Mittelstandsunternehmen genauso wie börsennotierte Aktiengesellschaften und strategische Investoren. Wo immer möglich, setzen wir uns entsprechend unseres Selbstverständnisses als aktive Sanierer ein,wenn nötig auch in Gremien wie Beiräten oder Lenkungsausschüssen.
Die Besonderheiten des Gesellschaftsrechts
- Die Organisationsform des Unternehmens hat direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Organe bzw. Gesellschafter
- Insbesondere im internationalen Konzernverbund hohe Komplexität der Organisationsstrukturen