Gesellschaftsrecht
Die Ausgangssituation: Geringstmögliches Risiko für größtmöglichen Handlungsspielraum.
Um als Unternehmen im harten Wettbewerb dauerhaft zu bestehen, sind passgenaue gesellschaftsrechtliche Strukturen unabdingbar. Denn die Organisationsform hat nicht nur Auswirkungen auf den Haftungsumfang, sondern auch für die Steuerlast. Außerdem ist die Regelung der Rechte und Pflichten der Gesellschaften untereinander wichtig und häufig unterschätzt.
Gerade bei personalistisch strukturierten Gesellschaften führen Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander schnell zum handfesten Streit – aus dem meist dringender Beratungsbedarf entsteht, oft auch gerichtlich.
Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts – auch in komplexen Fällen und engen Zeitrahmen.
Zu unseren Mandanten gehören verschiedenste Gesellschaften, neben familiengeführten Mittelstandsunternehmen und börsennotierten Aktiengesellschaften in gleicher Weise Startups, strategische Investoren und Finanzinvestoren.
Die Besonderheiten des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsrechtliche Organisationsform des Unternehmens bestimmt Rechte und Pflichten des Unternehmens und seiner Organe bzw. Gesellschafter
- Große Komplexität der Organisationsstrukturen besonders im internationalen Konzernverbund