Versicherungsrecht
Die Ausgangssituation: Unternehmerische Handlungsfreiheit benötigt umfassende Haftungssicherheit.
Im kompetitiven Unternehmensumfeld müssen Manager und Angestellte Tag für Tag unzählige Entscheidungen treffen. Die dabei bestehen Haftungsrisiken des Unternehmens sowie der Manager selbst sind so vielgestaltig wie die Unternehmertätigkeit selbst. Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Versicherung notwendig, damit ein etwaiger Respekt vor negativen Konsequenzen den Kern der Unternehmenstätigkeit nicht zum Stillstand bringt.Wir beraten und vertreten Versicherer, Versicherungsvermittler sowie Versicherungsnehmer in allen Fragen des Vertragsschlusses, der Anfechtung oder Obliegenheitsverletzungen von Versicherungsverträgen. Im Schadensfall setzen unsere Versicherungsrechts-Spezialisten Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Durch unsere interdisziplinäre Kanzleiaufstellung stellen wir eine umfassende und gleichzeitig hochspezialisierte Betreuung Ihrer Anliegen sicher. So können wir punktgenau Experten aus weiteren Disziplinen hinzuziehen: zum Beispiel Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, Compliance und Unternehmenshaftungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht oder Prozessführung.
Die Besonderheiten des Versicherungsrechts
- Manche Versicherungssparten (insbesondere D&O-Versicherung) weisen hohes Schadenspotential für das öffentliche Ansehen des Unternehmens auf und machen schnelle (außer)gerichtliche Einigungen erforderlich
- Komplexe Materie in sich selbst und zudem vielzählige Berührungspunkte zu verwandten Rechtsbereichen